Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte PHM Deutschland GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Bekenntnis und Geltungsbereich
2. Verfahren und Verantwortlichkeiten
3. Schwerpunkte
4. Erwartung an unsere Geschäftspartner
5. Interne und externe Kommunikation
2. Verfahren und Verantwortlichkeiten
3. Schwerpunkte
4. Erwartung an unsere Geschäftspartner
5. Interne und externe Kommunikation
1. Bekenntnis und Geltungsbereich
Die PHM Deutschland GmbH und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden „PHM Gruppe“ genannt) bekennen sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Lieferketten zu achten, Betroffenen von Verstößen gegen menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen und diesbezüglichen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren. Diese Grundsatzerklärung ist in diesem Zusammenhang als eine Ergänzung zum bisherigen Verhaltenskodex und der Ethikrichtlinie zu sehen.
Hierzu setzt die PHM Gruppe insbesondere die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um.
Unser Verständnis und unternehmerisches Handeln im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken beruht dabei insbesondere auf den folgenden internationalen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen:
· Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
· UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
· OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, sowie
· die Erklärungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit und die entsprechenden Konventionen
· Abkommen zum Schutz der Umwelt (Minamata-Übereinkommen; POPs-Übereinkommen und
Basler-Übereinkommen).
· UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
· OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, sowie
· die Erklärungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit und die entsprechenden Konventionen
· Abkommen zum Schutz der Umwelt (Minamata-Übereinkommen; POPs-Übereinkommen und
Basler-Übereinkommen).
Hierbei steht die Verhinderung von Menschrechtsverletzungen sowie die Bekämpfung von negativen Auswirkungen aus Umweltschäden im Vordergrund. Die PHM Gruppe versteht die Übernahme der Sorgfaltspflichten in den unmittelbaren und mittelbaren Lieferketten dabei als einen Prozess, der sich fortlaufend an aktuelle Begebenheiten anpassen wird. Im Rahmen dieses Prozesses findet mindestens einmal jährlich eine Risikoanalyse zur Standortbestimmung statt. Darüber hinaus erwartet die PHM Gruppe von ihren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Verabschiedung und Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung obliegt dem Chief Executive Officer (CEO) der PHM Gruppe. Darüber hinaus gilt sie für alle Führungskräfte und alle Mitarbeiter*innen. Durch diesen großen Geltungsbereich soll sichergestellt werden, dass sich alle Bereiche der Gruppe ihrer Verantwortung bewusst sind.
2. Verfahren und Verantwortlichkeiten
Die Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten hat für uns sehr hohe Priorität. Entsprechende Sorgfaltsprozesse haben wir daher als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert. Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung dieser Grundsatzerklärung ist die jeweilige Geschäftsleitung. Hierzu hat der CEO auch einen Menschenrechtsbeauftragten benannt, der die entsprechenden Prozesse implementiert, überwacht und steuert. Unsere Aufgabe begreifen wir als einen kontinuierlichen Prozess, den wir in Abhängigkeit von sich ändernden Kontextbedingungen und der Art unserer Geschäftstätigkeit laufend überprüfen und fortwährend weiterentwickeln.
Von zentraler Bedeutung für die Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind dabei insbesondere die folgenden Maßnahmen:
2.1. Risikoanalyse
Um die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und die Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sicherzustellen, führt die PHM Gruppe mindestens jährlich sowie anlassbezogen eine Analyse durch, um potentielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie tatsächlich eingetretene Verletzungen zu identifizieren („Risikoanalyse“). Sie dient der Ermittlung, Vorbeugung und Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren Geschäftspartnern. Hierbei überprüfen wir u.a. die Effektivität von Maßnahmen, indem wir die Ergebnisse unserer kontinuierlichen Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen beobachten.
Die Risikoanalyse wird durch den Menschenrechtsbeauftragten durchgeführt. Hierzu kann der Menschenrechtsbeauftragte insbesondere auch andere Bereiche der PHM Gruppe um Unterstützung ersuchen. Die Risikoanalyse wird berichtsfähig dokumentiert.
2.2. Beschwerdeverfahren
Um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen durch unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und ggf. wirksam Abhilfe zu schaffen, ist ein wirksames Beschwerdemanagement wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse.
Hierzu haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch unser wirtschaftliches Handeln oder das unserer Geschäftspartner entstehen (phm.mhl-hinweisportal.de). Besteht aufgrund eines Hinweises der Verdacht einer Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten, wird die PHM Gruppe diese untersuchen und ggf. angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Alle Hinweise werden vertraulich und diskret behandelt.
Alle Mitarbeiter*innen und auch externe Beteiligte, die im Rahmen unserer Lieferkette tätig sind, werden ausdrücklich dazu ermutigt, das Beschwerdeverfahren zu nutzen, um potentielle Verstöße zu melden.
2.3. Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen
Stellen wir fest, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden bzw. das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
Liegt uns etwa ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über eine Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten in unsere Gruppe oder entlang unserer Lieferkette vor, gehen wir diesem sorgfältig und konsequent nach. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Geschäftspartnern angemessene Reaktionsmöglichkeiten von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zum Abbruch der Geschäftsbeziehung vor.
Ein mit Menschenrechten bzw. umweltbezogenen Pflichten unvereinbares Verhalten unserer Mitarbeiter*innen wird nicht geduldet und entsprechend sanktioniert.
Die PHM Gruppe verankert angemessene Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber Geschäftspartnern. Hierzu zählt neben der Veröffentlichung dieser Grundsatzerklärung u.a. auch die Durchführung von Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen.
Unsere Bestrebungen zur Achtung der Menschenrechte finden sich zusätzlich in den Richtlinien der PHM Gruppe wieder. So werden diese im Verhaltenskodex und in den Ethikrichtlinien mit aufgeführt. Sie sind somit wesentlicher Bestandteil unserer Governance-Struktur.
3. Schwerpunkte
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf die nachstehend aufgeführten Schwerpunktthemen. Diese haben wir im Rahmen einer Risikoanalyse mittels einer Desk-Research-Analyse sowie einer internen Befragung als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert. Wir sehen in diesen Themenfeldern die potentiell größten Risiken nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt und auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten und in unseren Lieferketten stehen:
3.1. Menschenrechtsbezogene Themen
· Sicherstellung von Arbeits- und Gesundheitsschutz
· Gewährung eines angemessenen Lohns
· Verhinderung von Diskriminierung
· Chancengleichheit und Gleichbehandlung
· Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
· Verbot von Kinderarbeit und Schutz von Minderjährigen
· Gewährung eines angemessenen Lohns
· Verhinderung von Diskriminierung
· Chancengleichheit und Gleichbehandlung
· Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
· Verbot von Kinderarbeit und Schutz von Minderjährigen
3.2. Umweltbezogene Themen
· Verwendung gefährlicher Chemikalien verbunden mit umweltschädlicher Handhabung
· Unangemessene Lagerung und Entsorgung von Abfällen, die gefährliche Chemikalien enthalten
· Unangemessene Lagerung und Entsorgung von Abfällen, die gefährliche Chemikalien enthalten
Diese Einschätzung zu den Risikothemen wird mindestens einmal jährlich im Rahmen der Risikoanalyse verifiziert und bei Bedarf aktualisiert.
4. Erwartungen an unsere Geschäftspartner
Um unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung gerecht zu werden, erwarten wir nicht nur von unseren Mitarbeiter:innen, sondern auch von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der oben dargestellten Geschäftsgrundsätze. Hierzu zählt insbesondere unser Verhaltenskodex und unsere Ethikrichtlinien, in welchem wir unsere Anforderungen an die Einhaltung der Menschenrechte, den Umweltschutz und die Geschäftsethik sowie die Arbeitsbedingungen definieren.
Die Einhaltung dieser Standards ist für uns Voraussetzung für eine erfolgreiche, langfristige Zusammenarbeit. Dies ist regelmäßig zu überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechend zu reagieren. Verstöße können auch rechtliche Schritte nach sich ziehen und potentiell zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
Vor Vertragsabschluss mit neuen Geschäftspartnern werden wir deshalb im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine transparente und risikoorientierte Integritätsprüfung durchführen. Auch nach Vertragsabschluss ist die Einhaltung der relevanten Vorgaben seitens unserer Partner verpflichtend.
5. Interne und externe Kommunikation
Der Respekt von Menschenrechten und vor der Umwelt ist Bestandteil des gruppenweit gültigen Verhaltenskodex und der Ethikrichtlinien.
Diese Dokumente gelten ebenfalls für unsere Mitarbeiter*innen und unsere Geschäftspartner. Jährlich erscheint zudem ein externer Bericht, welcher über die Ergebnisse der Risikoanalyse und etwaige Vorfälle berichtet. Erstmalig wird dieser im April 2025 veröffentlicht werden.
Stand: 3. Juni 2024