Auf diesem Hinweisportal der PHM Deutschland GmbH können Sie Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher und auf Wunsch anonym abgeben.
Die PHM Deutschland GmbH und ihre Tochtergesellschaften (gemeinsam: PHM Gruppe) bekennen sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Lieferketten zu achten, Betroffenen von Verstößen gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen und diesbezüglichen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren. Hierzu setzt die PHM Gruppe insbesondere die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“/LkSG) um.
Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte finden Sie hier: https://phm.mhl-hinweisportal.de/grundsatzerklarung
Mit diesem Hinweisportal haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch unser wirtschaftliches Handeln oder das unserer Geschäftspartner entstehen. Hinweise oder Beschwerden können im Hinblick auf alle Risiken oder Pflichtverletzungen abgegeben werden, die von § 2 Abs. 2 und 3 LkSG erfasst sind.
Besteht aufgrund eines Hinweises der Verdacht einer Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten, wird die PHM Gruppe dies untersuchen und ggf. angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Alle Hinweise werden vertraulich und diskret behandelt.
Die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: https://phm.mhl-hinweisportal.de/verfahrensordnung
Die PHM Deutschland GmbH und ihre Tochtergesellschaften (gemeinsam: PHM Gruppe) bekennen sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren Lieferketten zu achten, Betroffenen von Verstößen gegen menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichten Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen und diesbezüglichen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren. Hierzu setzt die PHM Gruppe insbesondere die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“/LkSG) um.
Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte finden Sie hier: https://phm.mhl-hinweisportal.de/grundsatzerklarung
Mit diesem Hinweisportal haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch unser wirtschaftliches Handeln oder das unserer Geschäftspartner entstehen. Hinweise oder Beschwerden können im Hinblick auf alle Risiken oder Pflichtverletzungen abgegeben werden, die von § 2 Abs. 2 und 3 LkSG erfasst sind.
Besteht aufgrund eines Hinweises der Verdacht einer Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten, wird die PHM Gruppe dies untersuchen und ggf. angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Alle Hinweise werden vertraulich und diskret behandelt.
Die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: https://phm.mhl-hinweisportal.de/verfahrensordnung
Unsere für die PHM Gruppe zuständige Menschenrechtsbeauftragte ist:
Hanna Haapakoski
Director, Corporate Responsibility and Communications
PHM Group Services Oy
Hanna Haapakoski
Director, Corporate Responsibility and Communications
PHM Group Services Oy
Wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben möchten, schützt unser Portal Ihre Anonymität in technischer Hinsicht. Zudem sollten Sie mit Ihrem Hinweis keine Daten übermitteln, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.