PHM Deutschland
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Verstoß gegen Menschenrechte →
Zu den menschenrechtlichen Risiken gehören insbesondere:
Verbot von Kinderarbeit
Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen
Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können
Verstoß gegen umweltbezogene Pflichten →
Zu den umweltbezogenen Risiken gehören:
Verbotene Herstellung, Einsatz oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
Verbotene Produktion oder Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens (POPs-Übereinkommen)
Nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens