PHM Deutschland
PHM Deutschland
Anmeldung für Ansprechpartner →
← Zurück zur Startseite

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Verstoß gegen Menschenrechte →
Zu den menschenrechtlichen Risiken gehören insbesondere:
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
  • Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können

Verstoß gegen umweltbezogene Pflichten →
Zu den umweltbezogenen Risiken gehören:
  • Verbotene Herstellung, Einsatz oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
  • Verbotene Produktion oder Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens (POPs-Übereinkommen) 
  • Nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens

Impressum Datenschutzhinweise Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte PHM Deutschland GmbH Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren der PHM Deutschland GmbH gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)