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Verstoß gegen umweltbezogene Pflichten
Zu den umweltbezogenen Risiken gehören:
  • Verbotene Herstellung, Einsatz oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
  • Verbotene Produktion oder Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens (POPs-Übereinkommen) 
  • Nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens

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